Über uns
Preisübersicht: Häusliche Pflege & Betreuung
Geld zurück Garantie
Wir sind von der Qualität unserer Dienstleistung und unserer Betreuungskräfte überzeugt. Deshalb bieten wir Ihnen an, Ihren Rechnungsbetrag in voller Höhe zurückzuzahlen, sollten Sie innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeginn mit der von uns vermittelten Betreuungskraft nicht zu 100 % zufrieden sein.
- Grundpflege
- Haushaltshilfe
- Aktivierende Betreuung
- Grundkenntnisse Deutsch
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- Erweiterte Deutschkenntnisse
- Demenz-Betreuung
- Berufserfahrung
- Grundpflege
- Haushaltshilfe
- Aktivierende Betreuung
- Gute Deutschkenntnisse
- Mehrjährige Erfahrung in der Grundpflege & Hauswirtschaft
- Hohe Qualifikation
Kostenstruktur
Beispiel-Rechnung:
24h-Betreuungskraft: Pflegegrad 2 | -2.750,00 € |
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+ Vermittlungspauschale Sabatino HomeCare24 | +238,00 € |
- Pflegegeld (Pflegegrad 2) | -316,00 € |
- Verhinderungspflegegeld (1.612,00 € p.a.) | -134,00 € |
- Anspruch aus Kurzzeitpflege | -67,00 € |
- Steuerersparnis (bis zu 4.000 € p.a.) | -333,00 € |
Eigenanteil/ effektive monatliche Kosten | -2.097,00 € |
Nutzen Sie Zuschüsse und Finanzierungen

Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Leistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für Pflegebedürftige. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Mit dem Pflegegeld kann der Aufwand und der Einsatz von einer häuslichen Betreuung durch osteuropäische Kräfte subventioniert werden.

Verhinderungspflege
Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten Verhinderungspflegegeld, wenn der pflegende Angehörige wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen für die Pflege selbst nicht erbringen kann und eine Vertretung benötigt. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr, vorausgesetzt, dass die eingetragene Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens Pflegegrad 2 hat.

Steuerliche Vergünstigungen
Im Zusammenhang mit einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es verschiedene potentielle Einsparungen bei der Einkommenssteuer: Die Kosten für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft selbst können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Dadurch ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von bis zu 4000 Euro. Darüber hinaus anfallende Pflegekosten fallen unter die Rubrik außergewöhnliche Belastung

Entlastungsbetrag
Bei häuslicher Pflege steht Personen mit Pflegegrad 1 oder höher für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Personen sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags monatlich der Entlastungsbetrag in Höhe von maximal 125 Euro zu. Dabei handelt es sich im Gegensatz zum Pflegegeld lediglich um eine Kostenerstattung, sodass der Pflegebedürftige erst in Vorleistung gehen muss und nach Einreichen der Belege bei der Pflegkasse diese zweckgebundenen Ausgaben bzw. den Maximalbetrag von 125 Euro zurückerstattet bekommt.

Tages- und Nachtpflege
Unter Tagespflege und Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer teilstationären Einrichtung. Prinzipiell besteht ein Anspruch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn eine solche teilstationäre Versorgung zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Pflegehilfsmittel
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.